Mieterhöhung in 3 Schritten
Mit diesem digitalen Mieterhöhungsformular haben Sie die Möglichkeit, standardisiert einfach und schnell Wohnraummieterhöhungen mit vereinbarten Nettomieten zu erstellen. Grundlage ist der jeweils gültige Mietspiegel. Sie benötigen zur Bearbeitung KEINEN gültigen Mietspiegel, die Daten sind im System hinterlegt.
ß-Version
Dieses neue Produkt steht aktuell als ß-Version nach ausgiebiger Testphase zur Verfügung! Unser Anliegen ist, mögliche Fehler (Bugs) zu identifizieren und die Benutzerfreundlichkeit zu testen. Bitte wenden Sie sich an uns, falls Sie einen Fehler entdeckt haben sollten und teilen Sie uns Ihr Feedback mit unter: info@hugoria.de.
Einfach und schnell Mieterhöhungen erstellen
Geben Sie einfach die notwendigen Parameter ein und das System errechnet Ihnen sofort die Höhe der neuen Miete und den frühesten Zeitpunkt, zudem diese in Kraft treten kann.
In 3 Schritten werden Sie durch das Formular geleitet. Alles relevanten Parameter werden leicht verständlich abgefragt. Das System rechnet im Hintergrund. Sie erhalten dann ein PDF-Dokument, das alle Informationen wie neue und alte Miete, Größe, Lage sowie Ausstattung der Wohnung enthält.
Dieses Ausgabe-PDF können Sie direkt als Mieterhöhungsbegehren an Ihre Mieter senden.
ACHTUNG!
Dieses Mieterhöhungsformular ist nur für standardisierte Wohnraum-Mmieterhöhungen mit vereinbarten Nettomieten anwendbar. Es ist nur für Mieterhöhungen anwendbar, die nicht weiter als innerhalb der gesetzlichen Ankündigungsfrist von 2 Monaten in der Zukunft liegen.
Wohnlagen und vermietete Immobilien sind oft sehr unterschiedlich, deswegen kann die hier zur Verfügung gestellte Online-Mieterhöhung nicht alle Ausstattungsmerkmale, Mietmerkmale und Zweifelsfragen abdecken.
Nicht anwendbar ist die vorliegende Mieterhöhung, wenn weitere Mietgegenstände, z. B. Räume, Stellplätze, Garagen etc. innerhalb des Wohnraummietvertrages mitvermietet wurden. Wenn über solche Mietgegenstände ein gesonderter Mietvertrag besteht, kann dieses Formular für eine Wohnraummieterhöhung angewendet werden. Als Mitglied von Haus und Grund Düsseldorf wenden Sie sich gerne bei Zweifelsfragen oder für weitergehende Auskünfte an unsere versierten Rechtsberater.
Eine Mieterhöhung ist nicht möglich, wenn:
- Ihre letzte Mieterhöhung weniger als 12 volle Monate zurückliegt, ist innerhalb der normalen Ankündigungsfrist von 2 Monaten keine Erhöhung möglich.
- Die aktuelle Miethöhe 15 % (Düsseldorf) bzw. 20 % (andere Orte wie z. B. Ratingen) oder mehr oberhalb der vor drei Jahren gezahlten Miete liegt (Kappungsgrenze).
- Die aktuelle Miete bereits dem Maximalwert des aktuellen Mietspiegels entspricht oder darüber liegt.
Als Mitglied von Haus und Grund Düsseldorf wenden Sie sich gerne bei Zweifelsfragen oder weitergehenden Auskünften an unsere versierten Rechtsberater, um die individuellen Möglichkeiten und Ausnahmen zu erörtern (Neubau, kernsanierte Altbau, exklusive Ausstattungen etc.).





